Rewe, Lidl & Co: Viele Kunden kennen diese Regel noch nicht

In Supermärkten wie Rewe, Lidl und anderen ähnlichen Geschäften existieren zahlreiche Regeln, von denen die meisten Kunden nichts wissen.

29.04.2024, 13:32 Uhr
Rewe, Lidl & Co: Viele Kunden kennen diese Regel noch nicht
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Wenn du beim Einkaufen in Supermärkten wie Rewe oder Lidl aus Versehen ein Glas aus dem Regal stößt und es zerbricht, kann das ärgerliche Folgen haben. Denn laut einer langjährigen Regel bist du als Kunde dafür verantwortlich, den entstandenen Schaden zu bezahlen. Was genau in so einem Fall auf dich zukommt, erfährst du hier.

Bei beschädigten Waren droht oft Ärger

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Laut Verbraucherzentrale müssen Kunden für beschädigte Waren im Supermarkt aufkommen, wenn sie dafür verantwortlich sind. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Glas Gurken zerbricht, weil es heruntergefallen ist. Zahlen muss der Kunde aber nur den Einkaufspreis, nicht den Verkaufspreis. Trotzdem kann das für die Betroffenen ärgerlich sein. Glücklicherweise sind die meisten Supermärkte sehr kulant und verlangen kein Geld für beschädigte Waren. Es gibt jedoch Ausnahmen.

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Rewe bestätigt, dass Kunden, die versehentlich Waren beschädigen, in der Regel den Einkaufswert ersetzen müssen, aber die Märkte zeigen sich oft kulant und verzichten insbesondere bei Bagatellschäden auf eine Entschädigung. Bei Lidl müssen die Kunden nach eigenen Angaben nicht für versehentlich beschädigte Artikel aufkommen und das Filialpersonal kümmert sich um die Beseitigung. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei mutwilliger Beschädigung rechtliche Konsequenzen drohen können, was nicht nur für Supermärkte gilt.

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